Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 21.07.2004, Aktenzeichen: 19 U 221/03 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 19 U 221/03

Beschluss vom 21.07.2004


Leitsatz:Wird die anwaltlich vertretene Klägerin - eine GmbH - während des Verfahrens erster Instanz von Amts wegen nach § 141 a FGG gelöscht, kann der bisherige Prozessbevollmächtigte gemäß § 517 ZPO wirksam Berufung einlegen. Legt dieser das Mandat anschließend nieder, so kann ein neuer Prozessvertreter nicht von der Klägerin sondern nur vom bisherigen Prozessbevollmächtigten wirksam mandatiert werden; erfolgt dies nicht vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist die vom neuen Prozessvertreter eingereichte Berufungsbegründung nicht geeignet, die Berufungsbegründungsfrist des § 520 Abs. 2 ZPO zu wahren.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO, BGB
Vorschriften:FGG § 141 a, ZPO § 87, ZPO § 520 Abs. 2, BGB § 168, BGB § 672,
Verfahrensgang:LG Konstanz 2 O 241/00 vom 21.11.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 21.07.2004, Aktenzeichen: 19 U 221/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 21.07.2004, 19 U 221/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum