JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 21.04.2004, Aktenzeichen: 15 AR 5/04
| Leitsatz: | Eine Verweisung kann auch dann gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend sein, wenn das verweisende Gericht einer wenig verbreiteten Mindermeinung in der juristischen Literatur folgt. (Hier: Kommentierung von Baumbach/Hartmann zur "unbeabsichtigten Erschleichung" der Zuständigkeit bei einem Verstoß des Klägers gegen ein - nach Auffassung von Baumbach/Hartmann bestehendes - "Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit") |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 4 Abs. 1, ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 281 Abs. 2 S. 4, |
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