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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 21.03.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 66/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ws 66/07

Beschluss vom 21.03.2007


Leitsatz:Von der Spielkonsole "Nintendo Game Cube" geht eine generell-abstrakte Gefährlichkeit für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalt aus, der mit zumutbaren Vorkehrungen und Kontrollen nicht begegnet werden kann, so dass die Anstalt ihren Besitz untersagen darf.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2,
Rechtskraft:ja

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