JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 21.01.2000, Aktenzeichen: 16 WF 102/99
| Leitsatz: | Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach § 1666 BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen. (Einzelfallentscheidung; die Maßnahme wurde durch das Familiengericht verfügt; die befristete Beschwerde wurde zurückgewiesen.) |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1626 Abs. 3, BGB § 1684, BGB § 1666, |
| Verfahrensgang: | AG Weinheim 3 F 48/99 |
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