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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 21.01.2000, Aktenzeichen: 16 WF 102/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 102/99

Beschluss vom 21.01.2000


Leitsatz:Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach § 1666 BGB die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen. (Einzelfallentscheidung; die Maßnahme wurde durch das Familiengericht verfügt; die befristete Beschwerde wurde zurückgewiesen.)
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1626 Abs. 3, BGB § 1684, BGB § 1666,
Verfahrensgang:AG Weinheim 3 F 48/99

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