( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 20.09.2004, Aktenzeichen: 16 WF 124/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 124/04

Beschluss vom 20.09.2004


Leitsatz:Weigert sich ein Elternteil, bei der Ausstellung eines Kinderausweises mitzuwirken, kann gem. § 1628 BGB dem anderen Elternteil das entsprechende Recht zur alleinigen Ausübung übertragen werden. Eine Eilentscheidung ist unter den Voraussetzungen des § 621 g ZPO möglich. Eine einstweilige Verfügung ist unzulässig; der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann nicht in einen solchen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung umgedeutet werden.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1628, ZPO § 621 g, ZPO §§ 935 ff.,
Verfahrensgang:AG - Familiengericht - Mannheim 7B F 110/04 vom 24.08.2004
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 20.09.2004, Aktenzeichen: 16 WF 124/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-20-09-2004-az-16-wf-12404

"OLG-KARLSRUHE - 20.09.2004, 16 WF 124/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN