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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 20.03.2000, Aktenzeichen: 7 W 8/00 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 W 8/00

Beschluss vom 20.03.2000


Leitsatz:Der Nachweis der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung durch einen der Gesamtschuldner genügt nicht, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für den zahlenden Gesamtschuldner als Rechtsnachfolger des Gläubigers gegenüber dem anderen Gesamtschuldner darzutun.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 727, BGB § 426,
Verfahrensgang:LG Karlsruhe 8 O 184/98
Rechtskraft:ja

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