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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 20.01.2006, Aktenzeichen: 20 WF 2/06 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 20 WF 2/06

Beschluss vom 20.01.2006


Leitsatz:Im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist Kindergeld Einkommen des Elternteils, dem es zufließt (Anschluss BGH FamRZ 2005, 605). Der notwendige Lebensunterhalt des bei der Partei lebenden Kindes ist durch den zu berücksichtigenden Freibetrag und die abzugsfähigen Kosten der Unterkunft und Heizung gedeckt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 115,
Verfahrensgang:AG - FG - Pforzheim 3 F 42/05 vom 27.10.2005

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