JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 19.07.2007, Aktenzeichen: 16 WF 131/07
| Leitsatz: | 1.) Der Unterhaltsschuldner kann zulässigerweise mit der negativen Feststellungsklage geltend machen, dass ein gegen ihn gerichteter Unterhaltsanspruch nicht auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen ist. Er ist nicht darauf verwiesen, abzuwarten, bis der Unterhaltsvorschusskasse eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt ist, um dann erst nach § 732 ZPO hiergegen Erinnerung einzulegen. 2.) Ein Unterhaltsanspruch geht auch dann gem. § 7 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse über, wenn entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG Unterhaltsvorschuss für ein bei einem wiederverheirateten Elternteil lebendes Kind bezahlt wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1986, 878). |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UVG |
| Vorschriften: | ZPO § 256, ZPO § 732, UVG § 7, |
| Verfahrensgang: | AG Mosbach, 2 F 255/06 vom 14.05.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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