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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 19.07.2007, Aktenzeichen: 16 WF 131/07 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 131/07

Beschluss vom 19.07.2007


Leitsatz:1.) Der Unterhaltsschuldner kann zulässigerweise mit der negativen Feststellungsklage geltend machen, dass ein gegen ihn gerichteter Unterhaltsanspruch nicht auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen ist. Er ist nicht darauf verwiesen, abzuwarten, bis der Unterhaltsvorschusskasse eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt ist, um dann erst nach § 732 ZPO hiergegen Erinnerung einzulegen.

2.) Ein Unterhaltsanspruch geht auch dann gem. § 7 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse über, wenn entgegen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG Unterhaltsvorschuss für ein bei einem wiederverheirateten Elternteil lebendes Kind bezahlt wurde (im Anschluss an BGH FamRZ 1986, 878).
Rechtsgebiete:ZPO, UVG
Vorschriften:ZPO § 256, ZPO § 732, UVG § 7,
Verfahrensgang:AG Mosbach, 2 F 255/06 vom 14.05.2007
Rechtskraft:ja

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