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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 19.06.2006, Aktenzeichen: 15 AR 10/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 15 AR 10/06

Beschluss vom 19.06.2006


Leitsatz:1. Beruht die Verweisung an ein örtlich unzuständiges Gericht darauf, dass sowohl der Kläger als auch das verweisende Gericht die Anschrift des Beklagten versehentlich einem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet haben, so kann dieses Versehen im Wege der Berichtigung korrigiert werden.

2. Die Berichtigung kann in einem derartigen Fall nicht nur das verweisende Gericht vornehmen sondern auch - im Rahmen eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens - das höhere Gericht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 17 Abs. 1, ZPO § 36 Abs. 1 Ziff. 6, ZPO § 36 Abs. 2, ZPO § 319, ZPO § 319 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Mannheim 15 C 135/05 vom 28.07.2005
AG Neukölln 8 C 213/05

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