JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 19.02.2009, Aktenzeichen: 2 VAs 2/09
| Leitsatz: | Urteilsgründe, in denen das Fehlen einer tatursächlichen Betäubungsmittelabhängigkeit allein aufgrund der Einlassung des Verurteilten festgestellt ist, entfalten im Verfahren über die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG keine Bindungswirkung für die Vollstreckungsbehörde. |
| Rechtsgebiete: | BtMG |
| Vorschriften: | BtMG § 35 Abs. 1, |
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