JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 14 Wx 28/05
| Leitsatz: | Kann nicht festgestellt werden, daß Eheleute, die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen haben, die Kinder als Schlußerben einsetzen wollten, darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2269, |
| Stichworte: | Testamentsauslegung, gemeinschaftliches Testament, Schlußerbeneinsetzung, Pflichtteilsstrafklausel, |
| Verfahrensgang: | LG Freiburg 4 T 65/05 vom 25.05.2005 |
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