JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 18.08.2000, Aktenzeichen: 2 WF 108/00
| Leitsatz: | Leitsatz Sieht das Familiengericht von der Ausführung einer durch Beweisbeschluß angeordneten Beweiserhebung ab, weil es die Beweisfrage später nicht mehr für erheblich ansieht, kann dies von der Partei nicht selbständig mit der Beschwerde angefochten werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 286, ZPO § 360, |
| Stichworte: | Beweisbeschluß - Beschwerdemöglichkeit gegen Nichtausführung eines Beweisbeschlusses durch das Gericht, |
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