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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 18.08.2000, Aktenzeichen: 2 WF 108/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 108/00

Beschluss vom 18.08.2000


Leitsatz:Leitsatz

Sieht das Familiengericht von der Ausführung einer durch Beweisbeschluß angeordneten Beweiserhebung ab, weil es die Beweisfrage später nicht mehr für erheblich ansieht, kann dies von der Partei nicht selbständig mit der Beschwerde angefochten werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 286, ZPO § 360,
Stichworte:Beweisbeschluß - Beschwerdemöglichkeit gegen Nichtausführung eines Beweisbeschlusses durch das Gericht,

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