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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 18.03.2004, Aktenzeichen: 16 WF 31/04 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 31/04

Beschluss vom 18.03.2004


Leitsatz:Will ein Elternteil die Wohlverhaltenspflicht des anderen Elternteils gerichtlich erzwingen, ist hierfür kein bestimmter Antrag erforderlich.

Grundlage für die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld kann jedoch nur ein konkretes Gebot oder Verbot sein.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1684 Abs. 2, FGG § 33,
Rechtskraft:ja

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