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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 18.01.2007, Aktenzeichen: 1 Ws 203/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 Ws 203/05

Beschluss vom 18.01.2007


Leitsatz:Der Spielkonsole "Sony Playstation 2" wohnt eine allgemeine Gefährlichkeit für die Sicherheit der Anstalt inne, der mit zumutbaren Vorkehrungen und Kontrollen nicht begegnet werden kann, so dass die Justizvollzugsanstalt ihren Besitz nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG untersagen darf (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2,

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