JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 17.12.2001, Aktenzeichen: 2 Ss 130/00
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der Abgabe im Sinne von § 4 Abs. 2 FischHV definiert sich nach § 7 Abs. 1 LMBG. Er ist nicht identisch mit Inverkehrbringen. 2. Das äußerlich erkennbare Bereitstellen von Waren, aus dem auf eine Verkaufsabsicht geschlossen werden kann, stellt ein Feilhalten dar, das der Abgabe zeitlich vorausgeht und ein späteres Abgeben auch nicht voraussetzt. 3. Zur Feststellung der Überschreitung der nach §§ 5 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 Nr. 1 b, Anlage Kapitel 3 Nr. 1.5.3 LMHV zulässigen Temperatur gehört, dass in den Urteilsgründen die angewandte Messmethode mitgeteilt und darüber hinaus dargelegt wird, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind. |
| Rechtsgebiete: | FischHV, LMBG, LMHV |
| Vorschriften: | FischHV § 4 Abs. 2, LMBG § 7 Abs. 1, LMHV § 5 Abs. 1, LMHV § 3 Satz 1, LMHV § 3 Satz 2 Nr. 1 b, |
| Stichworte: | a) Zum Begriff der Abgabe im Sinne von § 4 Abs. 2 FischHV, b) Zur Feststellung der Überschreitung der nach §§ 5 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 Nr. 1 b, Anlage Kapitel 3 Nr. 1.5.3 LMHV zulässigen Temperatur., |
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