( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 16.10.2003, Aktenzeichen: 16 WF 127/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 16 WF 127/03

Beschluss vom 16.10.2003


Leitsatz:Wird die auf einen in der Zukunft beginnenden Zeitraum beschränkte Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Unterhaltstitel mit dem Antrag verbunden, die beklagte Partei zur Herausgabe des Titels zu verurteilen, und sind für die Vergangenheit noch Unterhaltsraten offen, kann, soweit die Klage auf Herausgabe des Titels abgewiesen werden müsste, gleichwohl § 92 Abs. 2 ZPO angewendet werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 767, ZPO § 91 Abs. 1 S. 2,
Verfahrensgang:AG Mannheim 4D F 13/03 vom 01.07.2003
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 16.10.2003, Aktenzeichen: 16 WF 127/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-16-10-2003-az-16-wf-12703

"OLG-KARLSRUHE - 16.10.2003, 16 WF 127/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN