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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 16.10.2001, Aktenzeichen: 5 WF 96/01 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 5 WF 96/01

Beschluss vom 16.10.2001


Leitsatz:Ist im Rahmen einer Umgangsregelung ein Elternteil dazu verpflichtet worden, das in seiner Obhut befindliche Kind positiv auf die Kontakte mit dem anderen Elternteil vorzubereiten und an ihn herauszugeben, so stellt es einen mit Zwangsgeld zu ahndenden Verstoß nach § 33 FGG dar, wenn der Obhutsinhaber es der freien Entscheidung des Kindes überlässt, ob es mit dem anderen Elternteil zu Umgangszwecken mitgehen möchte.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 33, BGB § 1684,
Stichworte:Zwangsgeld - Umgangsverfahren,
Verfahrensgang:AG - FG - Waldshut-Tiengen 6 F 277/98

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