JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 16.07.2008, Aktenzeichen: 3 Ws 281/08
| Leitsatz: | Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der an Stelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger bestellt worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teil 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG. |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Vorschriften: | RVG § 45 Abs. 3, RVG Vergütungsverzeichnis Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Teil 4 Abschnitt 1, |
| Rechtskraft: | ja |
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