JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 16.02.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 252/03
| Leitsatz: | Es liegt in der Dispositionsfreiheit eines Verurteilten, an der Aufklärung fraglicher Vorgänge in seinem Vollzugsverhalten, aus denen Zweifel an einer günstigen Sozial- und Kriminalprognose, insbesondere an einem Wandel seiner Persönlichkeit erwachsen sind, mitzuwirken und so dem Gericht und auch dem Sachverständigen die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für eine kriminalprognostische Beurteilung zu vermitteln. |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, StPO § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, |
| Rechtskraft: | ja |
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