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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 16.02.2004, Aktenzeichen: 15 AR 1/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 15 AR 1/04

Beschluss vom 16.02.2004


Leitsatz:1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend.

2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 281 Abs. 2 S. 4,
Verfahrensgang:AG Heidelberg 24 C 399/00
AG Mannheim 11 C 514/03

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