JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 16.02.2004, Aktenzeichen: 15 AR 1/04
| Leitsatz: | 1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend. 2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 281 Abs. 2 S. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Heidelberg 24 C 399/00 AG Mannheim 11 C 514/03 |
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