Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 179/02 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 Ws 179/02

Beschluss vom 15.11.2002


Leitsatz:1. Ein Billigen im Sinne von § 140 Nr. 2 StGB liegt nicht vor, wenn die Äußerung eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den möglichen Ursachen der Bezugstat erkennen lässt.

2. Die Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist dem Originalkennzeichen "Blut und Ehre" metrisch, phonetisch und vor dem Hintergrund nationalsozialistischen Gedankengutes auch semantisch ähnlich. Kommt ferner die konkrete Art der Verwendung als ein gemeinsame Gesinnung repräsentierendes Erkennungszeichen hinzu, ist sie dieser Originallosung zum Verwechseln ähnlich i.S.v. § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 140 Nr. 2, StGB § 86 a Abs. 2 Satz 1, StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 179/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 15.11.2002, 1 Ws 179/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum