JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 15.10.2002, Aktenzeichen: 2 WF 144/01
| Leitsatz: | 1. Eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung kann unter der auflösenden Bedingung der Wirksamkeit einer Aufrechnungsvereinbarung geschlossen werden. 2. Aufgrund getroffener Aufrechnungsvereinbarung kann die Vollstreckungsschuldnerin als gesetzliche Vertretin eines gemeinsamen minderjährigen Kindes mit Kindesunterhaltsansprüchen aufrechnen. Insoweit kommt es auf die Gegenseitigkeit der Ansprüche nicht an. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB §§ 387 ff., BGB § 394, |
| Stichworte: | Kostenfestsetzungsbeschluss - Vollstreckungsverzicht - Aufrechnungsvereinbarung als auflösende Bedingung des Vollstreckungsverzichts - Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen, |
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