( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 15.10.2002, Aktenzeichen: 2 WF 144/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 144/01

Beschluss vom 15.10.2002


Leitsatz:1. Eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung kann unter der auflösenden Bedingung der Wirksamkeit einer Aufrechnungsvereinbarung geschlossen werden.

2. Aufgrund getroffener Aufrechnungsvereinbarung kann die Vollstreckungsschuldnerin als gesetzliche Vertretin eines gemeinsamen minderjährigen Kindes mit Kindesunterhaltsansprüchen aufrechnen. Insoweit kommt es auf die Gegenseitigkeit der Ansprüche nicht an.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 387 ff., BGB § 394,
Stichworte:Kostenfestsetzungsbeschluss - Vollstreckungsverzicht - Aufrechnungsvereinbarung als auflösende Bedingung des Vollstreckungsverzichts - Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 15.10.2002, Aktenzeichen: 2 WF 144/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-15-10-2002-az-2-wf-14401

"OLG-KARLSRUHE - 15.10.2002, 2 WF 144/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN