JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 15.05.2008, Aktenzeichen: 14 Wx 10/08
| Leitsatz: | 1. Ob der Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft von der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt wurde, ist in jeder Lage des Verfahrens und damit auch durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen. 2. Es bleibt offen, ob das an eine nach der bad.-württ. Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsverordnung (AAZuVO) örtlich unzuständige Ausländerbehörde gerichtete entsprechende Ersuchen der zuständigen Behörde grundsätzlich eine Befugnis der ersuchten Behörde zur Stellung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft begründen kann. 3. Eine von der zuständigen Behörde aufgrund eines Amtshilfeersuchens abgeleitete Zuständigkeit der nach der normierten Zuständigkeitsordnung unzuständigen Ausländerbehörde kommt - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn zum einen die Voraussetzungen für ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gegeben waren und zum anderen sowohl gegenüber dem Betroffenen als auch gegenüber dem Gericht offengelegt wird, daß im Wege der Amtshilfe vorgegangen wird. 4. Ein Vorgehen im Wege der Amtshilfe ist wegen der damit verbundenen Überschreitung von Zuständigkeitsgrenzen nur insoweit zulässig, als sie zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung tatsächlich erforderlich ist. |
| Rechtsgebiete: | GG, FEVG, AAZuVO bad.-württ. v. 11.01.2005, VwVfG |
| Vorschriften: | GG Art. 35, FEVG § 3, AAZuVO bad.-württ. v. 11.01.2005 § 4, VwVfG § 7, |
| Stichworte: | Abschiebungshaft: Antragstellung durch örtlich unzuständige Ausländerbehörde aufgrund Amtshilfeersuchens der zuständigen Behörde, |
| Verfahrensgang: | LG Offenburg, 4 T 108/07 vom 21.01.2008 AG Offenburg, XIV 15/07 B vom 04.04.2007 |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 15.05.2008, Aktenzeichen: 14 Wx 10/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 15.05.2008, 14 Wx 10/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum