( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 14.05.2002, Aktenzeichen: 7 U 11/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 U 11/01

Beschluss vom 14.05.2002


Leitsatz:Besteht die Möglichkeit, dass sich der Schädiger auf Notwehr oder Nothilfe berufen wird, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nach § 852 BGB für einen Sozialversicherungsträger erst dann, wenn er Kenntnis der näheren Umstände der Körperverletzung in einer Weise erlangt, die ihm eine eigenständige Beurteilung ermöglicht, ob ein eventueller Notwehreinwand des Gegners berechtigt sein kann. Es ist dem Sozialversicherungsträger regelmäßig schon im Hinblick auf das Kostenrisiko nicht zuzumuten, sich in solchen Fällen allein auf die Darstellung seines Versicherungsnehmers zu verlassen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 852 a.F.,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 14.05.2002, Aktenzeichen: 7 U 11/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-14-05-2002-az-7-u-1101

"OLG-KARLSRUHE - 14.05.2002, 7 U 11/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN