JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 14.03.2007, Aktenzeichen: 20 WF 10/07
| Leitsatz: | Bei der Berechnung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens der Partei gehören zusätzlich zu den Wohnkosten geltend gemachte monatliche Abschläge für Strom, Gas (sofern nicht für Heizzwecke bezogen) und Kabel-TV nicht zu den gesondert abzugsfähigen Unterkunftskosten, sondern sind aus dem monatlichen Freibetrag zu tragen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115, |
| Stichworte: | Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, |
| Verfahrensgang: | AG Pforzheim 3 F 166/06 vom 23.11.2006 |
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