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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 13.11.2007, Aktenzeichen: 9 W 80/07 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 9 W 80/07

Beschluss vom 13.11.2007


Leitsatz:Zur Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Richter an Abschnitten einer Strafverhandlung als Zuhörer teilnimmt, in denen ein Sachverständiger zu dem Unfallgeschehen gehört wird, das Gegenstand des von ihm zu entscheidenden Rechtsstreits ist (hier verneint).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 42 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Konstanz 4 O 565/05 H vom 06.09.2007

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