JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 20 WF 141/06
| Leitsatz: | Eine Erhöhung des Streitwertes für die Ehesache kommt in Betracht, wenn ausländisches Recht anzuwenden war und dies einen besonderen Aufwand erforderte. Für den Versorgungsausgleich ist ein Streitwert schon dann festzusetzen, wenn bezüglich dieser Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde; hierfür reicht allerdings die Nachfrage bei den Parteien nach bestehenden Versorgungsanrechten noch nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | GKG, RVG |
| Vorschriften: | GKG § 48, GKG § 49, GKG § 68, RVG § 32, |
| Stichworte: | Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich, |
| Verfahrensgang: | AG Baden-Baden 2 F 437/05 vom 21.09.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 20 WF 141/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 13.11.2006, 20 WF 141/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum