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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 20 WF 141/06 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 20 WF 141/06

Beschluss vom 13.11.2006


Leitsatz:Eine Erhöhung des Streitwertes für die Ehesache kommt in Betracht, wenn ausländisches Recht anzuwenden war und dies einen besonderen Aufwand erforderte.

Für den Versorgungsausgleich ist ein Streitwert schon dann festzusetzen, wenn bezüglich dieser Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde; hierfür reicht allerdings die Nachfrage bei den Parteien nach bestehenden Versorgungsanrechten noch nicht aus.
Rechtsgebiete:GKG, RVG
Vorschriften:GKG § 48, GKG § 49, GKG § 68, RVG § 32,
Stichworte:Streitwert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich,
Verfahrensgang:AG Baden-Baden 2 F 437/05 vom 21.09.2006
Rechtskraft:ja

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