JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 13.09.2006, Aktenzeichen: 14 Wx 49/05
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung der in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnung, wonach dem Überlebenden "das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben" soll und "erst dann nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden" soll. 2. Zur Frage, ob ein nachfolgendes, infolge Formmangels unwirksames gemeinschaftliches Testament zur Auslegung des vorangegangenen wirksamen Ehegattentestaments herangezogen werden kann. 3. Zur Frage der Wechselbezüglichkeit von in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnungen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2269, BGB § 2270, BGB § 2271, |
| Stichworte: | Auslegung letztwilliger Verfügungen: Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im Ehegattentestament, Auslegung einer Teilungsklausel im Ehegattentestament, |
| Verfahrensgang: | LG Konstanz 62 T 11/05 A vom 31.08.2005 |
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