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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 13.04.2000, Aktenzeichen: 2 WF 34/00 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 34/00

Beschluss vom 13.04.2000


Leitsatz:Leitsatz

Auch der Antragsteller des vereinfachten Verfahrens ist nach § 652 ZPO beschwerdebefugt. Er kann die unrichtige Beurteilung einer Einwendung des § 648 Abs. 1 Nr. 1-3 ZPO rügen und ist auch dann beschwert, wenn das festsetzende Gericht den Unterhalt der Höhe nach unrichtig berechnet oder Unterhaltszeiträume nicht berücksichtigt hat.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 648, ZPO § 652,
Stichworte:Vereinfachtes Verfahren - Beschwer - Beschwerdebefugnis,

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