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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 12.06.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 116/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 116/07

Beschluss vom 12.06.2007


Leitsatz:Einem im Schichtdienst tätigen Polizeibeamten, der in seiner dienstfreien Zeit vor Gericht als Zeuge vernommen worden ist, steht eine Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß § 20 JVEG auch dann zu, wenn der Zeitaufwand für die Vernehmung nachträglich als Arbeitszeit anerkannt wird.
Rechtsgebiete:JVEG
Vorschriften:JVEG § 20,

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