JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 12.06.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 116/07
| Leitsatz: | Einem im Schichtdienst tätigen Polizeibeamten, der in seiner dienstfreien Zeit vor Gericht als Zeuge vernommen worden ist, steht eine Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß § 20 JVEG auch dann zu, wenn der Zeitaufwand für die Vernehmung nachträglich als Arbeitszeit anerkannt wird. |
| Rechtsgebiete: | JVEG |
| Vorschriften: | JVEG § 20, |
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