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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 11.11.2008, Aktenzeichen: 2 VAs 18/08 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 VAs 18/08

Beschluss vom 11.11.2008


Leitsatz:Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn die Vollstreckungsbehörde bei einer Entscheidung gemäß § 456 a StPO zahlreiche gewichtige Milderungsgründe unberücksichtigt lässt, weil diese bereits zu einer "ungewöhnlich milden Freiheitsstrafe geführt" hätten und eine "weitere Privilegierung" des Verurteilten nicht begründen können.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 456 a,

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