JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 10.08.2005, Aktenzeichen: 14 Wx 2/05
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben. 2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten. 3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts. 4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen früheren Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, kann eine zu seinem Nachteil zu berücksichtigende Beweisvereitelung liegen. 5. Das Nachlassgericht darf die Verweigerung von der Verschwiegenheitspflicht nicht mit der Begründung als von geringem Gewicht ansehen, es sei davon auszugehen, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagen werde. 6. Die Vorwegnahme der Würdigung eines noch nicht erhobenen Beweises ist unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 2358, BGB § 2136, FGG § 286, ZPO § 383, |
| Stichworte: | Testamentsauslegung, Befreiung des Vorerben, Beweiswürdigung bei Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht, vorweggenommene Beweiswürdigung, |
| Verfahrensgang: | LG Freiburg 4 T 145/05 vom 30.11.2004 |
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