JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 10.01.2000, Aktenzeichen: 14 W 71/99
| Leitsatz: | Hat der Schuldner gegen den Beschluß , durch den der Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts gem. Art. 34 EuGVÜ i.V.m. § 7 AVAG angeordnet hat, daß ein ausländisches Urteil mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist, nicht Beschwerde eingelegt (§ 11 AVAG), so ist nach Erteilung der Vollstreckungskausel und Vorlage des Zeugnisses nach § 25 AVAG die Vollstreckung unabhängig davon zulässig, ob das ausländische Urteil bereits in Rechtskraft erwachsen ist oder nicht. |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ, AVAG |
| Vorschriften: | EuGVÜ Art. 34, AVAG § 7, AVAG §§ 11 ff., AVAG § 25, |
| Stichworte: | Vollstreckung aus einem vom Landgericht für vorläufig vollstreckbar erklärtem noch nicht rechtskräftigem ausländischen Urteil, |
| Verfahrensgang: | LG Offenburg 4 T 142/99 |
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