JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 2 VAs 24/04
| Leitsatz: | Das Recht eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraumes ist grundsätzlich jedenfalls nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller von der einschlägigen Rechtslage hätte Kenntnis erlangen und gegen die Maßnahme der Vollzugsanstalt vorgehen können, verwirkt. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Vorschriften: | EGGVG § 23, EGGVG § 28 Abs. 1 S. 2, |
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