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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 09.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 15/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 15/05

Beschluss vom 09.02.2005


Leitsatz:1. Zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer.

2. Beantragt die Staatsanwaltschaft im Berufungsrechtszug die Wiedereinbeziehung von Tatteilen, die vom Amtsgericht gemäß § 154 a StPO ausgeschieden worden waren, ist das Berufungsgericht auch zur Entscheidung über diese Tatteile berufen. Eine Rückverweisung an das Amtsgericht ist nicht zulässig.
Rechtsgebiete:MRK, StPO
Vorschriften:MRK Art. 6 Abs. 1, StPO § 111 a, StPO § 154 a, StPO § 328 Abs. 2,

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