JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 09.02.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 15/05
| Leitsatz: | 1. Zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer. 2. Beantragt die Staatsanwaltschaft im Berufungsrechtszug die Wiedereinbeziehung von Tatteilen, die vom Amtsgericht gemäß § 154 a StPO ausgeschieden worden waren, ist das Berufungsgericht auch zur Entscheidung über diese Tatteile berufen. Eine Rückverweisung an das Amtsgericht ist nicht zulässig. |
| Rechtsgebiete: | MRK, StPO |
| Vorschriften: | MRK Art. 6 Abs. 1, StPO § 111 a, StPO § 154 a, StPO § 328 Abs. 2, |
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