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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 08.12.2005, Aktenzeichen: 11 Wx 12/05 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 11 Wx 12/05

Beschluss vom 08.12.2005


Leitsatz:Begründen Eltern, die keinen Ehenamen führen, durch Heirat die gemeinsame elterliche Sorge über ein Kind, das gem. § 1617a Abs. 1 BGB den Namen des sorgeberechtigten Elternteils erhalten hat, ohne das Bestimmungsrecht des § 1617b Abs. 1 Satz 1 BGB auszuüben, erhält dieses Kind nicht kraft Gesetzes den Namen eines nachgeborenen Geschwisters, dem der damals allein sorgeberechtigte Elternteil gem. § 1617a Abs. 2 BGB den Namen des anderen Elternteils erteilt hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1617 Abs. 1, BGB § 1617a, BGB § 1617b Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Karlsruhe 11 T 360/04 vom 04.01.2005

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