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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 08.10.2007, Aktenzeichen: 7 W 79/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 W 79/07

Beschluss vom 08.10.2007


Leitsatz:Das wirtschaftliche Interesse an einem Antrag auf Feststellung, dass die Forderung auf einer unerlaubten Handlung beruht, der für den Fall gestellt wurde, dass der Beklagten irgendwann das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen sollte, ist ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies drohen könnte, gering und kann mit 500,00 EUR bemessen werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 3,
Verfahrensgang:LG Karlsruhe, 2 O 695/06 vom 31.07.2007

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