JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 08.10.2007, Aktenzeichen: 7 W 79/07
| Leitsatz: | Das wirtschaftliche Interesse an einem Antrag auf Feststellung, dass die Forderung auf einer unerlaubten Handlung beruht, der für den Fall gestellt wurde, dass der Beklagten irgendwann das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen sollte, ist ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies drohen könnte, gering und kann mit 500,00 EUR bemessen werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 3, |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe, 2 O 695/06 vom 31.07.2007 |
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