JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 100/04
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob die im Wiederaufnahmeantrag beigebrachten neuen Tatsachen durch die Beweisaufnahme im Probationsverfahren eine genügende Bestätigung gefunden haben, ist im Rahmen der Beweiswürdigung kein voller Beweis der Richtigkeit der Behauptungen zu fordern. Eine endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit von Zeugen kann nur in der neuen Hauptverhandlung getroffen werden. 2. Beruht der Schuldspruch auf mehreren untereinander nicht gewichteten, als gleichwertig erachteten Beweisanzeichen, so gibt die Erschütterung eines Beweisanzeichens genügenden Anlass zur Erneuerung der Hauptverhandlung, da davon auszugehen ist, dass das erkennende Gericht ohne dieses Indiz nicht zu einer Verurteilung gelangt wäre. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 359 Nr. 5, StPO § 369, StPO § 370, |
| Rechtskraft: | ja |
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