JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 08.08.2000, Aktenzeichen: 2 WF 99/00
| Leitsatz: | Leitsatz Mit der Volljährigkeit des Kindes ist die Beistandschaft des Jugendamtes beendet, da mit Eintritt der Volljährigkeit die Voraussetzung für die mit der Beistandschaft implizierte gesetzliche Vertreterstellung entfallen ist. Der Mangel der Aktivlegitimation des Jugendamtes ist gemäß § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen bis zum Abschluß des Verfahrens zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1715 Abs. 2, BGB § 1713, |
| Stichworte: | Erlöschen der Beistandschaft - Volljährigkeit des Kindes, |
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