JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 08.03.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 489/06
| Leitsatz: | 1. Bei der Fortsetzung des unterbrochenen Vollzugs einer Freiheitsstrafe setzt die Einweisung in dieselbe Vollzugsanstalt, in welcher der Gefangene sich vor der Unterbrechung befunden hat, voraus, dass die Anstalt auch weiterhin noch örtlich zuständig ist und ihre sachliche Zuständigkeit nicht verloren hat. 2. Ein Antragsteller kann sein Begehren, eine nicht rechtmäßige Einweisungsentscheidung abzuändern, nur auf dem Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG i. V. m. § 21 StVollstrO verfolgen. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG, StVollstrO |
| Vorschriften: | StVollzG § 152 Abs. 1, StVollstrO § 21, StVollstrO § 23, StVollstrO § 24 Abs. 4, |
| Rechtskraft: | ja |
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