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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 08.03.2004, Aktenzeichen: 3 Ss 9/04 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ss 9/04

Beschluss vom 08.03.2004


Leitsatz:Ist nach Erlass des tatrichterlichen Urteils das Beschleunigungsgebot verletzt worden, kann dies bei der revisionsgerichtlichen Nachprüfung auch mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen möglicher Auswirkungen auf die Strafzumessung im Einzelfall die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs zur Folge haben.
Rechtsgebiete:StGB, MRK
Vorschriften:StGB § 46 Abs. 1, StGB § 46 Abs. 2, MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1,

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