JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 08.03.2004, Aktenzeichen: 3 Ss 9/04
| Leitsatz: | Ist nach Erlass des tatrichterlichen Urteils das Beschleunigungsgebot verletzt worden, kann dies bei der revisionsgerichtlichen Nachprüfung auch mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wegen möglicher Auswirkungen auf die Strafzumessung im Einzelfall die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs zur Folge haben. |
| Rechtsgebiete: | StGB, MRK |
| Vorschriften: | StGB § 46 Abs. 1, StGB § 46 Abs. 2, MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1, |
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