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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 07.11.2007, Aktenzeichen: 2 VAs 37/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 VAs 37/07

Beschluss vom 07.11.2007


Leitsatz:Das der Vollstreckungsbehörde bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafe gemäß § 35 Abs. 1 BtMG eingeräumte Ermessen ist weitgehend eingeschränkt, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 und 3 BtMG erfüllt sind und Zurückstellungshindernisse nicht bestehen.
Rechtsgebiete:BtMG
Vorschriften:BtMG § 35 Abs. 1,

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