JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 07.11.2007, Aktenzeichen: 2 VAs 37/07
| Leitsatz: | Das der Vollstreckungsbehörde bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafe gemäß § 35 Abs. 1 BtMG eingeräumte Ermessen ist weitgehend eingeschränkt, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 und 3 BtMG erfüllt sind und Zurückstellungshindernisse nicht bestehen. |
| Rechtsgebiete: | BtMG |
| Vorschriften: | BtMG § 35 Abs. 1, |
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