JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 07.03.2006, Aktenzeichen: 3 Ss 190/05
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob für die Begründung der Stellung eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH die Billigung der tatsächlichen Geschäftsführertätigkeit durch eine Mehrheit der Gesellschafter genügt. 2. Ein Handeln auf Grund des Auftrags im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Beauftragte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zumindest auch für die Belange des Betriebes tätig werden will und nicht nur eigennützige Vermögensinteressen verfolgt. |
| Rechtsgebiete: | GmbHG, StGB |
| Vorschriften: | GmbHG § 64, GmbHG § 84 Abs. 1, StGB § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, |
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