JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 07.02.2001, Aktenzeichen: 3A W 1/01
| Leitsatz: | Es stellt einen unzulässigen Eingriff in die Kompetenzordnung dar, wenn ein Sachverhalt, der in identischer Weise bereits Gegenstand der Würdigung in einem Gerichtsverfahren war, in einem Regressprozess gegen einen Zeugen des Ausgangsverfahrens mit der Behauptung zur Entscheidung gestellt werden könnte, der Zeuge hätte im Ausgangsverfahren entgegen der Würdigung des Erstgerichts doch die Unwahrheit gesagt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 286, ZPO § 253, |
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