( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 07.01.2002, Aktenzeichen: 14 Wx 75/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 14 Wx 75/01

Beschluss vom 07.01.2002


Leitsatz:1. Die Vorschriften der ZPO über die Ablehnung eines Richters finden im Wohnungseigentumsverfahren entsprechende Anwendung.

2. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den ein Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß richtet sich nach den Vorschriften des FGG.

3. Wird der abgelehnte Richter nach Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs an ein anderes Gericht versetzt, hat sich das Ablehnungsverfahren in der Hauptsache erledigt.

4. Erledigt sich das Ablehnungsverfahren nach Beschwerdeeinlegung in der Hauptsache, so sind Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die gesamten das Ablehnungsverfahren betreffenden Verfahrenskosten.

5. Erledigt sich das Ablehnungsverfahren nach Beschwerdeeinlegung in der Hauptsache, so sind Gerichtskosten weder für das landgerichtliche Verfahren noch für das Beschwerdeverfahren zu erheben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten hat nicht zu erfolgen.
Rechtsgebiete:ZPO, FGG, WEG, KostO
Vorschriften:ZPO § 46, FGG § 13a, FGG § 22, WEG § 44, WEG § 47, WEG § 48, KostO 131 Abs. 1 Satz 1, KostO 131 Abs. 1 Satz 2,
Stichworte:Richterablehnung im WEG-Verfahren, Erledigung des Ablehnungsverfahrens in der Hauptsache nach Beschwerde gegen Zurückweisung des Befangenheitsantrags.,
Verfahrensgang:LG Konstanz 1 AR 12/01 B

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 07.01.2002, Aktenzeichen: 14 Wx 75/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-07-01-2002-az-14-wx-7501

"OLG-KARLSRUHE - 07.01.2002, 14 Wx 75/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN