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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 06.04.2006, Aktenzeichen: 2 VAs 9/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 VAs 9/06

Beschluss vom 06.04.2006


Leitsatz:Die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe stellt eine unbillige Härte im Sinne von § 459 f StPO dar, wenn die Zurückstellung der Vollstreckung einer oder mehrerer Freiheitsstrafen gemäß § 35 BtMG allein an der mangelnden Zurückstellungsfähigkeit der gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 StVollstrO anschließend zu vollstreckenden Ersatzfreiheitsstrafe scheitern würde.

In einem solchen Falle muss die Vollstreckungsbehörde auf eine Entscheidung des Gerichts gemäß § 459 f StPO hinwirken oder die Vollstreckungsreihenfolge aus wichtigem Grund (§ 43 Abs. 4 StrVollstrO) ändern.
Rechtsgebiete:BtMG, StPO, StVollstrO
Vorschriften:BtMG § 35, StPO § 459 f, StVollstrO § 43 Abs. 2, StVollstrO § 43 Abs. 4,

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