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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 06.02.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 20/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 Ws 20/06

Beschluss vom 06.02.2006


Leitsatz:Die öffentliche Zustellung einer Entscheidung gemäß § 40 StPO ist auch dann wirksam, wenn entgegen der Bestimmung des § 186 Abs. 2 ZPO das zuzustellende Schriftstück selbst ausgehändigt wird und dem Aushang alle Informationen zu entnehmen sind, die die in § 186 Abs. 2ZPO vorgesehene Benachrichtigung enthalten muss.
Rechtsgebiete:StPO, ZPO
Vorschriften:StPO § 37 Abs. 1, StPO § 40, ZPO § 186 Abs. 2,

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