JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 04.05.2000, Aktenzeichen: 2 Ss 166/99
| Leitsatz: | Zur Belästigung der Allgemeinheit durch Nacktjoggen. Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, daß er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig i.S.v. § 118 OWiG. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 118, |
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