JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 04.02.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 195/03
| Leitsatz: | 1. Aktienoptionen, welche weder zum inländischen Börsenhandel oder zu einem sonstigen organisierten Markt im Sinne des § 12 WpHG zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, noch die Voraussetzungen des Handels im Erscheinen nach § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 WpHG erfüllen, sind keine Insiderpapiere nach § 12 WpHG. 2. Für den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren nach §§ 38 Abs. 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG genügt der Abschluss eines auf die Übertragung des Eigentums an den Insiderpapieren gerichteten Verpflichtungsgeschäfts, welches dem Insider eine gesicherte Rechtsposition verschafft. Eine Veränderung der dinglichen Rechtslage ist nicht erforderlich. |
| Rechtsgebiete: | WpHG |
| Vorschriften: | WpHG § 38 Abs. 1 Nr. 1, WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1, WpHG § 12, |
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