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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 04.02.2004, Aktenzeichen: 3 Ws 195/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 3 Ws 195/03

Beschluss vom 04.02.2004


Leitsatz:1. Aktienoptionen, welche weder zum inländischen Börsenhandel oder zu einem sonstigen organisierten Markt im Sinne des § 12 WpHG zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, noch die Voraussetzungen des Handels im Erscheinen nach § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 WpHG erfüllen, sind keine Insiderpapiere nach § 12 WpHG.

2. Für den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren nach §§ 38 Abs. 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG genügt der Abschluss eines auf die Übertragung des Eigentums an den Insiderpapieren gerichteten Verpflichtungsgeschäfts, welches dem Insider eine gesicherte Rechtsposition verschafft. Eine Veränderung der dinglichen Rechtslage ist nicht erforderlich.
Rechtsgebiete:WpHG
Vorschriften:WpHG § 38 Abs. 1 Nr. 1, WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1, WpHG § 12,

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