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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 03.05.2007, Aktenzeichen: 2 WF 32/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 32/07

Beschluss vom 03.05.2007


Leitsatz:§§ 567 ff ZPO bilden für eine Untätigkeitsbeschwerde unter dem Gesichtpunkt der Justizgewährungspflicht bei verfassungskonformer Auslegung eine hinreichende Gesetzesgrundlage, wenn eine Fortführung des Verfahrens durch das Gericht verweigert wird und dies einer faktischen Ablehnung des Antrags einer Partei auf inhaltliche Förderung des Verfahrens und damit auf Rechtsschutz gleichkommt.
Rechtsgebiete:ZPO, GG, EMRK
Vorschriften:ZPO § 567, GG Art. 19, EMRK Art. 13,
Verfahrensgang:AG Karlsruhe-Durlach 2 F 152/96

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